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Karlsruhe/Hunsrück

Steuerprozess gegen Mauss wird neu aufgerollt: Ein Ex-Agent, seine Millionen und viele Fragen

Von Anja Semmelroch
Werner Mauss (links) nahm es mit Geiselnehmern und Guerillakämpfern auf – und machte ein Vermögen. Mit Ende 70 droht ihm Gefängnis wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung. Doch der Prozess, in dem er stets in eine dicke Kapuzenjacke gehüllt auftrat, muss neu verhandelt werden.
Werner Mauss (links) nahm es mit Geiselnehmern und Guerillakämpfern auf – und machte ein Vermögen. Mit Ende 70 droht ihm Gefängnis wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung. Doch der Prozess, in dem er stets in eine dicke Kapuzenjacke gehüllt auftrat, muss neu verhandelt werden. Foto: dpa

Es geht um Undercovermissionen, geheimnisumwitterte Auslandskonten und einen möglichen Schaden für den deutschen Fiskus in Millionenhöhe: Der Strafprozess gegen den legendären Ex-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung bot Einblicke in eine Welt, die man sonst nur aus Filmen kennt – jetzt muss er komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen aufgehoben. Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe (Az.: 1 StR 347/18).

Lesezeit: 2 Minuten
Das Landgericht Bochum muss den Fall Mauss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer noch einmal von vorn verhandeln. Anklage wie Angeklagter hatten gegen das Urteil von Oktober 2017 Revision eingelegt – jeweils mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe erreichen, Mauss' Verteidiger den Freispruch. Mauss, der im Hunsrück lebt, war jahrzehntelang ...
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Das als milde geltende Urteil der Bochumer Richter löste Verwunderung aus

Das Urteil des Bochumer Landgerichts im Oktober 2017 hat viele Prozessbeobachter überrascht. Die Staatsanwälte hatten eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Vorsitzende Richter Markus von Hövel sprach unterdessen – unter Berücksichtigung der „beeindruckenden Lebensleistung“ des Ex-Agenten – eine zweijährige Bewährungsstrafe nebst einer Zahlung von 200.000 Euro an karitative Zwecke aus. Diese Entscheidung wurde als milde bewertet.

Dennoch verärgerte das Urteil die Verteidigung, erkannte dieses doch grundsätzlich eine Steuerhinterziehung. Die Verteidiger kündigten unmittelbar Revision an. Der Angeklagte sah sich nicht als schuldig, im Prozess hatte er immer wieder dargelegt, dass er die Millionensummen, die Gegenstand des mehr als ein Jahr dauernden Verfahrens waren, nur treuhänderisch verwaltet hätte. Er beschrieb sie sozusagen als Bordmittel, die er für Geheimoperationen benötigte. Details aus der Anklageschrift, Zeugenaussagen im Verfahren, teils bohrende Nachfragen des Richters und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft warfen die Frage auf, ob diese Betrachtungsweise zutreffend sein konnte. Insbesondere der Umstand, dass aus den fraglichen Millionen Vorsorgemodelle für die Familie des Angeklagten bestritten wurden, passte für die Anklage schwerlich ins Bild.

Die Richter folgten letztlich der allgemeinen Position der Staatsanwälte, dass der Angeklagte (in zehn Fällen) schuldig ist. Doch das Urteil entsprach nicht der einstigen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes, dass bei Steuerhinterziehungen in Höhe von mehr als 1 Million Euro in aller Regel Gefängnisstrafen zu verhängen sind. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte gut 35 Millionen Euro an Zinsen aus luxemburgischem Vermögen eingenommen hatte, akzeptierte im Gegenzug aber eine vorgelegte Ausgabenliste in Höhe von rund 29 Millionen Euro. Zuvor hatte Richter von Hövel den Angeklagten über Monate dazu aufgefordert, entlastendes Material und Zeugen vorzustellen. Vollends nachvollziehbar konnte der Angeklagte seine Theorie vom Treuhandvermögen nicht untermauern. vb

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