Plus
Karlsruhe/Koblenz/Anhausen - Die Erschießung eines rheinland-pfälzischen Polizisten durch ein Mitglied der Hells Angels bleibt ohne strafrechtliche Folgen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Koblenz auf und sprach den Angeklagten frei. Dieser habe sich von Mitgliedern des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos bedroht gefühlt und in «Putativnotwehr» gehandelt, teilte das Gericht am Donnerstag ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2011. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.