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Koblenz
Schäden durch Löscharbeiten: Verbandsgemeinde haftet nicht
Die Entscheidung trafen die Richter bereits im Oktober vergangenen Jahres. Sie wiesen damit die Klage einer Frau aus dem Hunsrück gegen eine Verbandsgemeinde zurück.
Die Freiwillige Feuerwehr hatte ein brennendes Wohnhaus auf dem Grundstück neben dem Anwesen der Frau gelöscht. In der Nähe parkte ihr Auto. Die Einsatzkräfte hätten erfolglos versucht, ...