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Koblenz
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Bei der Begründung hoben die Richter auf diesen Fakt ab: Die IHK habe mit den Beiträgen eine „unzulässige Vermögensbildung“ betrieben – in einer Millionenhöhe, die „selbst mit einer auf maximale Sicherheit ausgerichteten Finanzpolitik nicht mehr zu rechtfertigen“ war.
Aus der Sicht von IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel greifen die ...
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