Plus
Mainz
Denn auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist völlig unklar, ob ein Fahrverbot kommt. Das Gericht hatte der Stadt aufgetragen, dass zum 1. April 2019 ein neuer Luftreinhalteplan wirksam werden muss, der auch mögliche Verbote für Dieselfahrzeuge beinhalten soll. Sofern andere Maßnahmen nicht reichen, den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2018. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.