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Mainz/Alzey
Der zur Bewachung eines gefährlichen Abschiebehäftlings eingesetzte private Sicherheitsdienst hätte den Mann bei seiner Flucht aus einer Klinik in Alzey nicht festhalten dürfen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Mitarbeiter der Firma sei ausgeschlossen, teilte das rheinland-pfälzische Integrationsministerium am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Der Sicherheitsdienst ist instruiert, ...
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