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Koblenz

OLG Koblenz: Raser haften mit – auch bei schwerem Fehler des Unfallgegners

Ein Urteil, das wohl auch dem schlichten Gerechtigkeitsempfingen entspricht: Wer auf der Autobahn mit 200 Stundenkilometern in einen Unfall verwickelt wird, haftet immer mit – auch wenn der andere Schuld hat.

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Wer auf deutschen Autobahnen mit seinem Pkw - insbesondere bei Dunkelheit - die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h mit 200 km/h um rund 60 % und damit massiv überschreitet, führt zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück. Eine solche Geschwindigkeit ermöglicht es in ...