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Rheinland-Pfalz

Notarzt über Probleme mit Rettungsgassen: Minuten entscheiden über Leben und Tod

Von Daniel Rühle
So sieht eine richtig gebildete Rettungsgasse aus: Einsatzfahrzeuge können hier zwischen Autos und Lkw durchfahren.  Foto: Matthias Schrader/dpa
So sieht eine richtig gebildete Rettungsgasse aus: Einsatzfahrzeuge können hier zwischen Autos und Lkw durchfahren. Foto: Matthias Schrader/dpa

Es ist – auch in Rheinland-Pfalz – leider Alltag geworden: Es gibt einen schweren Unfall auf Autobahn oder Bundesstraße, und die Rettungskräfte haben große Probleme, zum Einsatzort zu gelangen, weil es keine Rettungsgasse gibt. Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet Dr. Michael Brausch, seit 20 Jahren als Notarzt im Einsatz, von den traurigen Erfahrungen aus seinem Alltag und wie man es als Autofahrer besser machen kann – schließlich geht es oft um Leben und Tod.

Lesezeit: 3 Minuten
„Wenn man zu einem Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand gerufen wird, ist jede Sekunde hilfreich, die man früher hinkommt“, erklärt Brausch. Der Westerwälder ist Anästhesist im St.-Elisabeth-Krankenhaus in Neuwied und schon zu fast 2000 Notfällen ausgerückt. Er hat schon sowohl vorbildliche als auch katastrophale Rettungsgassen gesehen. Letztere bedeuten für ihn noch mehr ...
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Missachtung wird teuer

Im Oktober 2017 traten laut der Internetseite www.bussgeldkatalog.org deutlich höhere Sanktionen für die Nichtbildung der Rettungsgasse in Kraft. Sollte man für die Einsatzkräfte keine freie Gasse bilden, drohen mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Wenn man die Einsatzkräfte darüber hinaus behindert, werden 240 Euro fällig.

Werden Personen gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kommt es zu einem Schaden (wie einem abgefahrenen Spiegel), liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten drei Fällen ein einmonatiges Fahrverbot. In jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg. Die Mindeststrafe von 200 Euro und zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei entspricht dem Betrag, den man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 Kilometern in der Stunde (innerorts) zahlt. drü
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