Missachtung wird teuer
Im Oktober 2017 traten laut der Internetseite www.bussgeldkatalog.org deutlich höhere Sanktionen für die Nichtbildung der Rettungsgasse in Kraft. Sollte man für die Einsatzkräfte keine freie Gasse bilden, drohen mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Wenn man die Einsatzkräfte darüber hinaus behindert, werden 240 Euro fällig.
Werden Personen gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kommt es zu einem Schaden (wie einem abgefahrenen Spiegel), liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten drei Fällen ein einmonatiges Fahrverbot. In jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg. Die Mindeststrafe von 200 Euro und zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei entspricht dem Betrag, den man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 Kilometern in der Stunde (innerorts) zahlt. drü