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Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz. Im Neuwieder Sex-Lehrer-Fall spielte es strafrechtlich eine Rolle, ob der Lehrer nur Vertretungsstunden gab und ob deshalb kein besonderes Obhutsverhältnis zu der 14-jährigen Schülerin bestand. Da er kein Klassen- oder Fachlehrer war, wurde er strafrechtlich freigesprochen. Die Sanktion eines Berufsverbots kann ihm aber immer noch drohen.
Denn disziplinarrechtlich wird unabhängig ...
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