Mainz: Fristlose Kündigung von Busfahrer unwirksam

Mainz. Setzt sich ein Busfahrer ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, darf er deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden.

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Mainz – Setzt sich ein Busfahrer ohne gültigen Führerschein hinters Steuer, darf er deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden.

Der Arbeitgeber müsse ihm zunächst eine Abmahnung schicken, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil. Erst, wenn der Mann wiederholt negativ auffällt, sei seine Entlassung verhältnismäßig (Az.: 10 Sa 52/10).

Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage eines Busfahrers statt. Sein Busführerschein war abgelaufen und er hatte nach eigenen Angaben vergessen, das Dokument verlängern zu lassen. Als der Arbeitgeber erfuhr, dass der Angestellte ohne Führerschein unterwegs war, kündigte er ihm fristlos.