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Rheinland-Pfalz

Koblenzer Richter: „Bombenholocaust“ ist keine Volksverhetzung

Ein rheinland-pfälzischer Politiker der rechtsextremen NPD hat den Luftkrieg der Alliierten im Zweiten Weltkrieg als „Bombenholocaust“ bezeichnet – jetzt entschied das Oberlandesgericht Koblenz: Der Begriff bedeutet „nicht zwingend“ eine Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes an den Juden.

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Rheinland-Pfalz - Ein rheinland-pfälzischer Politiker der rechtsextremen NPD hat den Luftkrieg der Alliierten im Zweiten Weltkrieg als „Bombenholocaust“ bezeichnet – jetzt entschied das Oberlandesgericht Koblenz: Der Begriff bedeutet „nicht zwingend“ eine Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes an den Juden. Zu einem Prozess wegen Volksverhetzung gegen den NPD-Politiker kommt es deshalb nicht. Er ...