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Rheinland-Pfalz

Koblenzer Gericht stoppt Saufparty mit Alkohol für 1 Euro

Die zuständigen Behörden können einem Gastwirt den Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen untersagen, wenn er mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht.

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Rheinland-Pfalz. Die zuständigen Behörden können einem Gastwirt den Verkauf alkoholischer Getränke zu reduzierten Preisen untersagen, wenn er mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Der Antragsteller, ein Gastwirt, hatte für den 4. Februar eine Veranstaltung unter dem "10 für 10" geplant: Er ...