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Rheinland-Pfalz

Käuflicher Sex: Wie Prostitution kontrolliert werden soll

Von Peter Zschunke
Anmeldepflicht für Prostituierte, Auflagen für Bordelle und Kondompflicht für die Freier: Seit 1. Juli ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt setzen Städte und Landkreise es auch um. Aber lässt sich Prostitution überhaupt kontrollieren? Foto: dpa
Anmeldepflicht für Prostituierte, Auflagen für Bordelle und Kondompflicht für die Freier: Seit 1. Juli ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt setzen Städte und Landkreise es auch um. Aber lässt sich Prostitution überhaupt kontrollieren? Foto: dpa

Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Namen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang. Doch es gibt auch skeptische Stimmen. „Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird“, heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.

Lesezeit: 3 Minuten
Das Gesetz soll Prostituierte besser als bisher vor Ausbeutung und Zwang schützen. Im Mittelpunkt steht eine Anmeldepflicht, die von Betroffenen massiv kritisiert wird. Bei der Registrierung gehe es darum, „Prostitutionsausübung nachhaltig zu stigmatisieren und Sexarbeiterinnen abzuschrecken“, kritisiert etwa der Frankfurter Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten ...
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Das Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz ergänzt das Prostitutionsgesetz von 2001. Damals wurde die Einstufung der Prostitution als Sittenwidrigkeit abgeschafft. Das neue Gesetz hat vor allem den Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Zwang zum Ziel. Es beinhaltet eine Anmeldepflicht und regelt eine gesundheitliche Beratung. Bordelle benötigen eine Betriebserlaubnis, auch werden dafür Mindestanforderungen formuliert.

Kritiker bemängeln, dass auch eine Meldepflicht die Mechanismen von Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht durchbrechen kann. Sie befürchten, dass Frauen eher abtauchen, statt sich anzumelden.

Zur Umsetzung des Gesetzes, das am 1. Juli in Kraft trat, hat Rheinland-Pfalz im November eine Landesverordnung und eine Gebührenregelung erlassen. Zuständig sind demnach die Landkreise und Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Verordnung sowie beim Frauenministerium.

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