Islamisten in Rheinland-Pfalz: Warum drei Gefährder nicht abgeschoben werden können
Selbst gefährliche Islamisten können nicht so leicht abgeschoben werden, wenn sie staatenlos sind. Symbolbild: dpa Foto: picture alliance
Der Landesregierung sind bei der Terrorbekämpfung offenbar die Hände gebunden: Drei der zwölf islamistischen Gefährder in Rheinland-Pfalz müssen eigentlich das Land verlassen. Sie könnten aber nicht ausgeflogen werden, weil sie staatenlos sind, erklärte Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Betroffenen sind gefährlich. Denn die Behörden haben bereits gegen alle Gefährder strafrechtlich ermittelt oder tun dies derzeit. Teilweise dauerten die Verfahren noch an, so das Ministerium. Einer der Gefährder ist wegen einer politisch motivierten Straftat rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Zum Aufenthaltsort der Islamisten wollte das Ministerium nichts ...
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