Ofenbesitzer müssen sich um Austausch oder Umrüstung kümmern
Wer ist betroffen? Dass sich zahlreiche Kaminofenbesitzer damit beschäftigen müssen, ob sie ihren Ofen nach 2020 überhaupt noch nutzen dürfen, liegt an der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese sieht eine Umrüstung, einen Austausch oder die komplette Stilllegung bestehender Kaminöfen vor, sollten sie die geltenden Grenzwerte nicht einhalten. Aktuell betroffen sind Öfen mit einem Datum auf dem Typenschild zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994.
Diese müssen bis zum 31. Dezember 2020 modernisiert werden. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium schätzt, dass insgesamt rund 60.000 Öfen in diesem Zeitraum installiert wurden und nun überprüft werden müssen. Der erste Ansprechpartner für die Umrüstung ist immer der Schornsteinfeger. Dieser nimmt die Messung vor, ob die Anlage die Grenzwerte einhält, wenn nicht eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt.
Wie teuer wird eine Umrüstung? Ein Mitarbeiter des Danish Ofen Studios mit Filialen in Montabaur und Mülheim-Kärlich sagt auf Anfrage, dass es derzeit noch wenige Angebote auf dem Markt gibt. Die Kosten für Filteranlagen liegen bei rund 2000 Euro, ab 2500 Euro gibt es laut dem Fachmann bereits gute neue Kaminöfen, die nicht nur die bestehenden Grenzwerte einhalten, sondern auch einen deutlich höheren Wirkungsgrad haben und damit viel effizienter arbeiten. hoh