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Koblenz/Mainz

Gericht: Wer Karnevalsumzüge besucht, trägt das Risiko

Foto: dpa
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Veranstalter von Karnevalsumzügen müssen nicht gegen jeden nur denkbaren Unfall Vorsorge treffen. Das geht aus einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) hervor.

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Darin heißt es zwar, dass die Organisatoren eines Umzugs dafür sorgen müssen, dass Zuschauer - vor allem die Minderjährigen - nicht zu nahe an die Umzugswagen herankommen. Sie müssten aber nicht alle Eventualitäten abdecken. In dem Fall ging es um eine Frau, die 2011 beim Mainzer Rosenmontagsumzug von einem Festwagen ...