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EU-Kommission weitet Beihilfeprüfung für Nürburgring aus

Freizeitpark Nürburgring
Gibt es strafrechtliche Konsequenzen für den Nürburgring? Foto: Thomas Frey/Archiv

Brüssel/Mainz – Die EU-Kommission weitet die Prüfungen der Rheinland-Pfälzischen Beihilfen rund um das Nürburgringdebakel aus. Eine beantragte Finanzspritze und die Stundung von Zinsen früherer Kredite werden geprüft. Schon im Juli äußerten die Brüsseleler Wettbewerbshüter ernste Zweifel daran, dass eine beantragte Beihilfe in Höhe von 13 Millionen Euro den EU-Regeln entsprochen hat. Weil das Geld nicht geflossen ist, musste die staatliche Nürburgring GmbH Insolvenz beantragen.

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Brüssel/Mainz - Die EU-Kommission weitet die Prüfungen der Rheinland-Pfälzischen Beihilfen rund um das Nürburgringdebakel aus. Eine beantragte Finanzspritze und die Stundung von Zinsen früherer Kredite werden geprüft. Schon im Juli äußerten die Brüsseleler Wettbewerbshüter ernste Zweifel daran, dass eine beantragte Beihilfe in Höhe von 13 Millionen Euro den EU-Regeln entsprochen ...