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Rheinland-Pfalz

Erst Scheinehe-Verdacht, dann Asylantrag

Von Ursula Samary
Foto: dpa

Der Fall der Armenierin Marine N., die am 5. Mai mit ihrer siebenjährigen Tochter aus Bad Kreuznach abgeschoben wurde, hat Wirbel ausgelöst. Denn die Mainzer Integrationsstaatssekretärin Christiane Rohleder (Grüne) setzt sich massiv für die Rückkehr der Frau ein, „damit sie ihre Ausbildung hier fortsetzen kann“. Darauf pocht das Ministerium auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Dabei haben die Richter ein Recht auf Ausbildungsduldung im Fall der Armenierin klar verneint und die Ausweisung für absolut rechtmäßig erklärt.

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Inzwischen ist die schriftliche Begründung (Aktenzeichen: 7 B 11079/17.OVG) ausführlich nachzulesen. So ist auch zu erfahren, dass die Armenierin ursprünglich gar nicht nach Deutschland kam, um hier als Verfolgte Asyl zu beantragen. Die Vorgeschichte beginnt im März 2013: Mutter und Tochter fliegen nach Italien. Am 20. April laufen ihre verlängerten Schengen-Visa ...