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Die Windkraft-Planung ist regionalisiert und eigenständig organisiert

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist die oberste Planungsbehörde im Land. Sie verantwortet übergeordnet die Landesplanung Windkraft.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist die oberste Planungsbehörde im Land. Sie verantwortet übergeordnet die Landesplanung Windkraft. Vor dem Regierungswechsel lag die Zuständigkeit beim Innenministerium. Unterhalb der Ministeriumsebene gibt es verschiedene regionale Planungsgemeinschaften. Für die Region Trier besteht seit Jahren eine Planungsgemeinschaft, die schon 2004 einen regionalen Raumordnungsplan erstellt ...