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Berlin
Berlin - Die Organspende in Deutschland unterliegt der Selbstverwaltung der beteiligten Institutionen. Den Rahmen gibt das Transplantationsgesetz vor. Darin wird für die Organisation der Organspende im Wesentlichen die private Deutsche Stiftung Organtransplantation in die Verantwortung genommen.
Wird bei einem Organspender in einem Krankenhaus in Deutschland der Hirntod festgestellt, wird sie informiert ...
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