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Rheinland-Pfalz

Der Streit um die Tarnnamen des Herrn Mauss

Geheimer als die Polizei erlaubt: Ex-Agent Mauss
Geheimer als die Polizei erlaubt: Ex-Agent Mauss Foto: dpa/jo

Als Geheimagent hatte der im Hunsrück lebende Werner Mauss (77) während seiner spektakulären Karriere als deutscher „007“ aus guten Gründen zig Tarnnamen. Denn Agenten müssen sich im jeweiligen Milieu, in dem sie agieren sollen, eine Legende aufbauen. Sicherheitsbehörden sorgen dafür, dass sie – zumindest auf Zeit – die notwendigen Dokumente dafür erhalten. Damit ist aber für Mauss und seine Familie bei der Verbandsgemeinde Simmern seit Dezember 2016 Schluss.

Lesezeit: 2 Minuten
Im Oktober 2014 genügten noch Telefonate mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser und dem Landrat von Cochem-Zell, Manfred Schnur (CDU), damit die Ehefrau von Mauss und eines seiner Kinder gültige Reisepässe erhielten. Aufgeschreckt durch die „Panama Papers“ zu internationalen Briefkastenfirmen verfolgt das Mainzer Innenministerium aber seit April 2016 Spuren zu Pässen, ...
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Schutz durch Immunität

Bundestagsabgeordnete genießen laut Artikel 46 des Grundgesetzes einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Sie müssen sich nur für Straftaten vor Gericht verantworten, wenn der Bundestag zuvor ihre Immunität aufgehoben hat. Das muss über den Generalstaatsanwalt sowie das Landes- oder Bundesjustizministerium beim Bundestag beantragt werden.

Der Bundestagspräsident leitet den Antrag an den zuständigen Ausschuss weiter, dieser legt dann eine Beschlussempfehlung vor. Das Recht auf Immunität dient nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten, sondern vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu schützen. Die Aufhebung der Immunität stellt keine Schuld oder Unschuld fest. Der Abgeordnete bleibt Mitglied des Bundestages.
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