Koblenz

Bendorf: Mann darf Erdgeschoss eines Wohnhauses als Gebetshaus nutzen

Ein Mann vom Verband der Islamischen Kulturzentren darf in Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz) das Erdgeschoss eines Wohnhauses in ein Gebetshaus umbauen. Dadurch würden keine Nachbarrechte verletzt, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom November 2015.

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Das Vorhaben sei zulässig, wenn es dem „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ Rechnung trage und genügend Parkplätze zur Verfügung stelle. Das Gebetshaus soll jeweils einen Gebetsraum für Männer und Frauen umfassen und für maximal 62 Besucher ausgelegt sein. Es liege in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Gebiet und sei deshalb von der Nachbarschaft hinzunehmen, heißt es in dem Urteil. Bereits im März hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage von Bewohnern eines benachbarten Mehrfamilienhauses abgewiesen. (Az.: 1 K 398/15.KO)

dpa