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Rheinland-Pfalz
Der Bahnlärm muss genau erfasst werden. Das soll mit Lärmmessstellen geschehen - wie es ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums nahelegt. Dadurch können Güterwaggons identifiziert werden, die noch nicht umgerüstet sind.
Tempolimit von 50 km/h für nächtliche Züge: Es soll für alle nicht modernisierten Waggons zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gelten. ...
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