Bad Kreuznach

Bad Kreuznach: Pulver-Kurt muss doch hinter Gitter

Pulver-Kurt will nicht ins Gefängnis. Hat die Revision Erfolg?
Pulver-Kurt will nicht ins Gefängnis. Hat die Revision Erfolg? Foto: Dietrich

Der als Pulver-Kurt bundesweit bekannt gewordene Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. aus Hundsbach (Kreis Bad Kreuznach) muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf den Revisionsantrag des 64-jährigen Rentners.

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Damit ist das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird nun die Vollstreckung des Urteils einleiten. Pulver-Kurt hatte Unmengen Waffen und Sprengstoffe in einer Scheune in Becherbach/Pfalz gelagert. Nach der Entdeckung musste das Dorf evakuiert werden. kd