In der aktuellen Debatte zu den Kosten für Anlieger werden zwei Begriffe häufig durcheinander geworfen: Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge.
Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetzbuch sind grundsätzlich nicht umstritten. Diese Kommunalabgabe muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer entrichtet werden. Kommunen finanzieren damit die verkehrsmäßige und technische Erschließung in erster Linie von Baugrundstücken. Der Streit um Erschließungskosten in Niedererbach dreht sich denn auch nicht um deren Rechtmäßigkeit, sondern um deren Höhe beziehungsweise die Dimension der Erschließungsmaßnahmen.
Straßenausbaubeiträge sind Kommunalabgaben, die für spätere Maßnahmen in Straßenbau oder Straßenentwässerung erhoben werden. Die rechtlichen Grundlagen sind Sache der Bundesländer. Über ihre mögliche Abschaffung und Übernahme der Kosten durch das Land wird derzeit gestritten. Baden-Württemberg, Hamburg, Bayern und Berlin haben sie schon abgeschafft.