Neuwied

Sven Lefkowitz begrüßt weitere Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihrer Familien in Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat hat kürzlich im Grundsatz die Änderung einer Landesverordnung gebilligt, welche die Anerkennung von Angeboten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei Pflegebedürftigkeit erleichtert.

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„Pflegebedürftigen Menschen, die zuhause leben, werden in Rheinland-Pfalz zukünftig besser unterstützt. Der persönliche Einsatz dieser Menschen in häuslicher Versorgung ist oftmals enorm. Um sie vor einer Überforderung zu schützen, muss ihnen weiterhin geholfen werden.“ Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Lefkowitz weiter ausführt, werden gleichzeitig auch ihre Angehörigen entlastet.

Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zählen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die von der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich finanziert werden können. „Voraussetzung hierfür ist eine Anerkennung der Angebote durch das Land. Durch die Änderung der Verordnung werden nun zusätzliche hauswirtschaftliche und alltagsunterstützende Angebote entstehen. Damit kann die bestehende Nachfrage besser bedient werden“, führt Sven Lefkowitz aus.

Die erleichterten Anforderungen an die Anerkennung sollen bei Angeboten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen gelten, die in einem geringen Umfang erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere Nachbarschaftshilfen, Freundschaftsdienste oder Minijobs. Die Änderung der Landesverordnung sieht bei solchen Angeboten vor, die persönlichen Anforderungen an die ausführenden Personen deutlich abzusenken. Darüber hinaus soll das Anerkennungsverfahren für diese Angebote vereinfacht werden: Das Prüfverfahren mit Anerkennungsbescheid soll durch eine bürokratiearme Registrierung mit Vorprüfung ersetzt werden. Auf die Grundsatzbilligung des Ministerrats wird zunächst ein Beteiligungsverfahren folgen. Die Verordnung soll im April 2020 in Kraft treten.

„Pflegebedürftige Menschen wollen so lange wie möglich zuhause bleiben und dort alt werden können. Deren Pflege und Versorgung muss bestmöglich für alle Beteiligten umsetzbar sein. Dies gilt es abzusichern“ so Sven Lefkowitz abschließend.