Altenkirchen

„Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung“ war Thema der Informationsveranstaltung des Caritasverbandes

Der Caritasverband Altenkirchen veranstaltete kürzlich eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Thema „Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung – Rechtliche Veränderungen im Aufenthaltsgesetz in 2020“.

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Er konnte dafür als Referenten den Rechtsanwalt Thomas Molsberger aus Kirchen beziehungsweise Siegen gewinnen. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie die Förderung der Integration von Ausländern außerhalb der Europäischen Union. Es werden zum 1. Januar 2020 gesetzliche Veränderungen in Kraft treten und vor allem neue Regelungen zur Duldung durch Beschäftigung oder Ausbildung betreffen. Insbesondere die Pass- und Mitwirkungspflicht stehen jetzt in einem besonderen Fokus und es wurde sehr deutlich, dass es gerade auch für motivierte und arbeitswillige Migranten in Deutschland nicht einfacher werden wird, einen Aufenthaltsstatus zu erhalten.

Es wurde ein kurzweiliger und hochinteressanter Vortrag, während dem die Zuhörer jederzeit die Möglichkeit hatten, Fragen zum Thema oder aktuellen und persönlichen Problemlagen zu stellen. Herr Molsberger konnte darauf juristisch kompetente Antworten geben und hilfreiche Ratschläge zum weiteren Vorgehen erteilen. Alle Anwesenden waren sich am Ende einig, dass die Veranstaltung sehr gelungen war und die Gäste gingen informiert und zufrieden nach Hause.

Der Vortrag wurde gemeinsam vom Caritasverband Altenkirchen organisiert und durch das katholische Bildungswerk, die Aktion Mensch und die Aktion Neue Nachbarn, Projekt Neue Nachbarn auch am Arbeitsplatz, im Erzbistum Köln finanziert. Wenn Sie sich zum Thema informieren wollen, dann wenden Sie sich an den Caritasverband Altenkirchen, André Linke, Telefon 02681/2056, oder per E-Mail an andre.linke@caritas-altenkirchen.de.