Koblenz

Psychosoziale Prozessbegleitung als wirksames Instrument für mehr Opferschutz bei Strafprozessen

Das Foto zeigt (von links) Christine Grundmann, Margot Brenk, Martina Lörsch, Dagmar Freudenberg, Ada Häfemeier, Martina Peter und Moderatorin Katrin Wolf.
Das Foto zeigt (von links) Christine Grundmann, Margot Brenk, Martina Lörsch, Dagmar Freudenberg, Ada Häfemeier, Martina Peter und Moderatorin Katrin Wolf. Foto: Hochschule Koblenz/Ehlting

Unter dem Motto „Chancen und Herausforderungen der Psychosozialen Prozessbegleitung“ hat das 13. bundesweite Vernetzungstreffen des Bundesverbandes der Psychosozialen Prozessbegleiter (BPP) an der Hochschule Koblenz stattgefunden.

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Neben Vorträgen und Workshops stand eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion auf dem Programm, deren kompetente Teilnehmer sowohl das bisher Erreichte als auch die für die Zukunft notwendige Verbesserungen im Opferschutz beleuchteten.

Neue Vorschriften der EU-Kommission sollen sicherstellen, dass alle Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen als solche anerkannt und respektvoll ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend und diskriminierungsfrei behandelt werden. „Auf dieser Grundlage ist die Psychosoziale Prozessbegleitung ein wichtiger Faktor im Strafprozess. Die Begleitung soll die Opfer stärken, ihnen Orientierung vor Gericht geben und so auch zu besser verwertbaren Aussagen führen“, machte Martina Peter vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz deutlich, „es ist gut, dass wir hier im Austausch sind und 2020 die bisherige Entwicklung überprüfen werden.“ Seit Januar 2017 ist das Gesetz zur Stärkung von Opferrechten in Kraft. Die vom Bundesverband Psychosozialer Prozessbegleitung entwickelten Qualitätsstandards sorgen für eine gleichbleibend verlässliche Form der Begleitung von Verletzten mit dem Ziel, diese zu stärken und so einer weiteren Traumatisierung entgegen zu wirken. Kindern und Jugendlichen steht diese Begleitung ebenso zu wie Frauen und Männern, welche Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind.

Bei dieser Podiumsdiskussion kam auch zur Sprache, wie mit den Opfern von häuslicher Gewalt umgegangen werden müsste. “Oftmals ist – trotz Antrag – eine Begleitung in einem Strafverfahren derzeit nicht gesichert. Dabei ist durch die Ratifizierung der Istanbul Konvention anerkannt worden, dass häusliche Gewalt ein Verbrechen von besonderer Schwere ist“, betonte Christine Grundmann, Vorsitzende des BPP, „wir wünschen uns an dieser Stelle, dass die Justiz die besondere Lage von Frauen anerkennt, die Gewalt durch den eigenen Partner erlebt haben.“

Wie wichtig Vernetzung und Fortbildung für alle Beteiligten ist, machte Margot Brenk mit ihrer Beschreibung der Polizeiarbeit klar. „Klare Zeugenaussagen helfen, den tatsächlichen Täter zu bestrafen. Das ist immens wichtig für die Sinnhaftigkeit unserer Arbeit“, erklärte die Kriminalhauptkommissarin aus Koblenz.

Auch die Vertreterinnen der Justiz, Anwältin Ada Häfemeier und die Nebenklagevertreterin Martina Lörsch, waren sich einig, dass die Umsetzung der Psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiger Meilenstein sei, um mehr Gerechtigkeit in Strafprozessen zu erreichen. “Die Justiz ist eine mächtige Lokomotive, die sich nur schwer verändern lässt. Aber die Psychosozialen Prozessbegleiter dürften nicht aufhören, ihre Rolle zu erklären. Sie müssen immer wieder deutlich machen, dass sie verletzte Zeugen neutral begleiten und stärken im Sinne einer fundierten Urteilsfindung", so die Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg.

Am zweiten Tag des Vernetzungstreffens referierte Richter Christoph Sandberger aus Tübingen, der am Gerichtsurteil zur Auszahlung der dritten Pauschale der Psychosozialen Prozessbegleitung mitentschieden hatte. Er machte deutlich, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, für eine angemessene Bezahlung zu sorgen, nicht erfüllt worden ist.

Weitere Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung finden sie im Internet unter www.bpp-bundesverband.de.