Koblenz

Podium junger Künstler

Von koblenz-karthause@ekir.de
Foto: privat

Konzert des Fördervereins Chormusik in Zusammenarbeit mit der Musikschule der Stadt Koblenz.

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Der Förderverein Chormusik der Evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Karthause freut sich, nach längerer pandemiebedingter Pause wieder zum Konzert am Samstag, 6. November, um 16 Uhr, ins Dreifaltigkeitshaus, Gothaer Straße 21, einladen zu können. Es musizieren fortgeschrittene Schüler der Musikschule der Stadt Koblenz, von denen einige Preisträger des 58. Wettbewerbs „Jugend musiziert“ sind.

Wer am Wettbewerb „Jugend musiziert“ teilnimmt, kann – beginnend im Regionalwettbewerb – bei außerordentlichen Leistungen zum Landes- und Bundeswettbewerb aufsteigen. Seit 57 Jahren wird dieser Amateurwettbewerb für Solisten und Kammermusik-Ensembles bundesweit unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten durchgeführt. Die Regionalwettbewerbe und der Landeswettbewerb in Rheinland-Pfalz wurden in diesem Jahr digital, der Wettbewerb auf Bundesebene zum Teil digital und zum Teil als Präsenzveranstaltung in der Hansestadt Bremen durchgeführt. Bundesweit beteiligten sich mehr als 15.000 Kinder und Jugendliche an den Regionalwettbewerben.

Die jungen Künstler präsentieren im „Podium junger Künstler“ die hohe Qualität ihrer musikalischen Ausbildung, die sich auch durch die verhältnismäßig große Anzahl der Preisträger widerspiegelt. Auf Landesebene gingen 20, auf Bundesebene vier Teilnehmer als Preisträger hervor. Die jungen Musiker sowie die Musikschule und der Förderverein Chormusik freuen sich auf Ihren Besuch. Der Eintritt ist frei. Spenden nimmt der Förderverein Chormusik gerne entgegen. Wichtiger Hinweis: Für Besucher besteht eine Anmeldepflicht (Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer beim Gemeindeamt, Frau Wiß, Moselring 2-4, 56068 Koblenz, unter Telefon 0261/404 03 34 oder per E-Mail an koblenz-karthause@ekir.de mit Angabe, ob sie geimpft oder genesen sind beziehungsweiße innerhalb von 24 Stunden vor dem Konzertbesuch getestet werden. Keine Testpflicht gilt für Kinder bis einschließlich elf Jahre beziehungsweiße Schüler. Für die Kontakterfassung beim Konzertbesuch sind entsprechende Belege bereit zu halten.