Niederfell

Dritte Infoveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz findet im Herz-Jesu-Haus Kühr statt

Foto: privat

Kürzlich fand im Herz-Jesu-Haus Kühr eine Informationsveranstaltung zu den aktuellen Entwicklungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Bereits zum dritten Mal waren Angehörige und rechtliche Betreuer von Menschen mit Behinderung, die im Herz-Jesu-Haus begleitet werden, eingeladen, sich zu informieren. Das BTHG bringt viele Neuregelungen mit sich, die zeitversetzt zwischen den Jahren 2016 und 2023 in Kraft treten und vor allem Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken sollen.

Stephanie Sikinger, Diplom Sozialpädagogin und Leiterin der Ambulanten Dienste des Herz-Jesu-Hauses sowie Margit Vogt, Sozialberaterin des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen Koblenz), führten durch die Veranstaltung.

Die Brisanz des Themas zeigten angeregte Diskussionen der 140 Interessierten, die statt der 46 offiziell angemeldeten Personen am Infoabend teilnahmen. Unter ihnen waren überwiegend ehrenamtliche gesetzliche Betreuer, die von Anfang an viele Fragen stellten. Die beiden Referentinnen informierten sehr praxisnah und es zeigte sich deutlich, dass vor allem aktuell anstehende Aufgaben noch viele Unklarheiten mit sich bringen. Die Gesetzesänderung verfolgt ein übergreifendes Ziel: Die Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dies geschieht durch die Anpassung bereits bestehender Gesetze und die Ergänzung unterschiedlicher Neuregelungen.

Vor allem Finanzierungsangelegenheiten, die sogenannte Trennung der Leistungen in der Eingliederungshilfe, werden ab 2020 neu organisiert, was auch einen deutlichen Einfluss auf die Praxis rechtlicher Betreuer hat. Neue Aufgabenfelder erhöhen den bürokratischen Aufwand und lassen aktuell noch immer viele Fragen offen. „Es ist schade, dass auch jetzt so kurz vor Jahresende noch viele Informationen von Seiten der Länder fehlen. Es steht fest, dass sich einige Dinge grundlegend ändern werden, aber wie das ganz konkret aussehen soll, müssen wir wohl in Vielem auf uns zukommen lassen“, so Stephanie Sikinger.

Ist ein Betreuter neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen, so muss bis spätestens zum 31. Dezember 2019 ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe gestellt werden. Unterstützung für das Stellen solcher Anträge bieten beispielsweise die regional zuständigen Betreuungsvereine und Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungen (EUTB).