Rheinland-Pfalz. An diesem Sonntag stimmen die Rheinland-Pfälzer nicht nur über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ab, sie wählen auch ihre kommunalen Parlamente, ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher. Die wichtigsten Fragen:
Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Rheinland-Pfalz?
Der Landeswahlleiter geht von 3,1 Millionen Wahlberechtigten mit deutschem Pass aus. Zur Wahl des EU-Parlaments waren 2014 rund 3,09 Millionen Menschen aufgerufen. Bei den Kommunalwahlen am selben Tag waren es mit 3,19 Millionen etwas mehr. Das Mindestalter für Europawahl und die Kommunalwahlen beträgt in Rheinland-Pfalz 18 Jahre.
Sind eigentlich auch Ausländer wahlberechtigt?
Ja, ein Teil. Grundsätzlich dürfen auch Staatsangehörige der anderen 27 EU-Mitgliedsländer mitwählen – das sind in Rheinland-Pfalz knapp 100.000 Bürger. Allerdings mussten sich alle Unionsbürger, die erstmals bei der Europawahl in Deutschland abstimmen wollen, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wer bereits an einer Europawahl teilgenommen hat, ist automatisch registriert.
Für wen können die Menschen bei der Europawahl stimmen?
Der Stimmzettel zur EU-Parlamentswahl ist knapp einen Meter lang und listet 40 Wahlvorschläge auf – 16 mehr als 2014. Bis auf die CDU, die eine eigene Landesliste aufgestellt hat, treten alle übrigen Parteien mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer an.
Was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?
Gewählt wird in 2262 Ortsgemeinden, 30 verbandsfreien Gemeinden, 118 Verbandsgemeinden, 12 kreisfreien Städten, 24 Kreisen sowie im Bezirk Pfalz und in 450 Ortsbezirken. Außerdem können die Bürger direkt über 14 hauptamtliche Bürgermeister abstimmen. Ingelheim bekommt einen neuen Oberbürgermeister, die Kreise Alzey-Worms und Altenkirchen neue Landräte. Rund 67.000 Menschen bewerben sich um eines der ungefähr 32.000 Ratsmandate.
Wie wird gewählt?
Für das EU-Parlament haben die Wähler je eine Stimme. Bei den Kommunalwahlen können sie dagegen panaschieren, kumulieren und streichen. Dabei stehen ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Diese Zahl richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie beträgt zwischen 6 – bei Gemeinden bis 300 Einwohner – und 60 bei mehr als 150.000 Einwohnern.