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Zuschüsse und verbesserte Abschreibung

Im Rahmen des Stadtumbaus können private Bauherren von günstigeren Bedingungen bei der steuerlichen Abschreibung sowie von Fördergeldern profitieren. Um Fördermittel an Privatleute vergeben zu können, muss der Stadtrat in einem nächsten Schritt eine sogenannte Modernisierungsrichtlinie beschließen, wie Christoph Bökenbrink vom Planungsbüro WSW & Partner unserer Zeitung erklärt. Darüber werden dann die Fördersätze sowie Maximalsummen für eine Förderung festgelegt. Eine entsprechende Musterrichtlinie finde sich auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Möchte ein Bauherr dann eine finanzielle Unterstützung über den Stadtumbau in Anspruch nehmen, gelte es, einen Antrag zu stellen.

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Dieser, so Christoph Bökenbrink, sollte Planzeichnungen und Unternehmerangebote beinhalten – als Beurteilungsgrundlage, ob ein Projekt im Sinne des Stadtumbaus ist. Über die Sanierungsmaßnahme und die Förderung müsse dann eine Modernisierungsvereinbarung, also eine vertragliche Vereinbarung, zwischen Stadt und Bauherr getroffen werden. Steht das Haus, das saniert werden soll, auf einer mit ...