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Rheinland-Pfalz

Zoff ums Kitagesetz: Ein Missverständnis

Von Carsten Zillmann
Nein, vergaloppiert hatte sich Jörg Berres nicht. Dem Rechnungshofpräsidenten fehlte nur eine entscheidende Information zur Kitanovelle.  Foto: dpa
Nein, vergaloppiert hatte sich Jörg Berres nicht. Dem Rechnungshofpräsidenten fehlte nur eine entscheidende Information zur Kitanovelle. Foto: dpa

Ministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vorgenommen, im Bildungsausschuss alle Zweifel an ihrem neuen Kitagesetz auszuräumen. In Sachen Finanzierung ist ihr das auch gelungen. „Dieses Gesetz ist seriös finanziert. Unsere Mittel kommen aus dem allgemeinen Haushalt“, begann die Juristin ihren Vortrag. „Sie sind verstetigt und damit dauerhaft.“ Man habe weder „getrickst noch sonst etwas“. Die harsche Kritik der Opposition hat sie sichtlich getroffen. Umso zufriedener nickte sie, als auch Rechnungshofpräsident Jörg Berres (FDP) ihr beipflichtete: „Die zusätzliche Summe kommt nicht aus dem Landesfinanzausgleich. Ich bedanke mich für die Klarstellung.“

Lesezeit: 2 Minuten
Doch warum bedurfte es dieser Klarstellung überhaupt? Berres erklärte es simpel: Das Land zahlt den Kommunen Geld für beitragsfreie Kitas. Die Zahlungen laufen über den Kommunalen Finanzausgleich. Weil es „im Gesetzesentwurf keine Passagen“ zum Haushaltsposten gibt, gingen die Prüfer davon aus, dass auch der Großteil der 80 zusätzlichen Millionen aus ...
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Das neue Kitagesetz auf einen Blick

Die Reform des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes gilt als wichtigstes Reformvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Der nach langen Vorbereitungen in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine durchgehende, mindestens siebenstündige Kinderbetreuung mit Mittagessen vor. Für Investitionen zur Umrüstung dafür noch nicht ausgestatteter Kindergärten ist ein „Küchenprogramm“ vorgesehen.

Außerdem wird die Refinanzierung der Kindertagesstätten auf neue Kriterien umgestellt. Entscheidender Faktor wird künftig die Zahl der betreuten Kinder sein statt wie bisher die Anzahl der Gruppen in einer Einrichtung. Besondere Aufgaben wie Sprachförderung oder die Arbeit in Brennpunktvierteln sollen über ein Sozialraumbudget finanziert werden. Nach den Berechnungen des Landes sollen jährlich 80 Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Haushaltsmitteln in die Kindertagesstätten fließen, was den Kosten für zusätzliche 3000 Stellen entsprechen soll.

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