Wenig Änderungen im Geburtenregister
Es gab auch keine Anmeldung des Geschlechts divers statt männlich oder weiblich nach dem Personenstandsgesetz. Die Stadt Neuwied hat nach Angaben von Dirk Uhrig, Leiter des Standesamts, im vergangenen Jahr sechs Änderungen von Einträgen im Geburtenregister aufgrund der Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) vorgenommen.
Zwei Änderungen erfolgten auf Grundlage des Personenstandsgesetz, wonach „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ wie es im Gesetz heißt, die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag ändern oder streichen und ihren Vornamen ändern lassen können. „Soweit es uns noch bekannt ist, hat niemand von den beiden Personen die Eintragung ,divers' beantragt“, sagt Uhrig. ys