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Bad Kreuznach
Von Kurt KnaudtZumindest eine Hürde hat Johann Lafer übersprungen: Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach wies die Klage seiner früheren Haushälterin wegen einer nach ihren Berechnung noch offenen Forderung in Höhe von rund 3000 Euro ab.Ihre Lohnzahlungen seien zwar zunächst nicht korrekt abgerechnet worden. Das aber habe der - erwartungsgemäß persönlich nicht ...
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