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Bad Kreuznach

Urteil: Lafers frühere Haushälterin blitzt am Arbeitsgericht ab

Mit betretener Miene verließ die frühere Haushälterin von Johann Lafer das Arbeitsgericht: Ihre Klage wurde abgewiesen. Im Raum steht aber noch ihre Strafanzeige wegen Betrugs und Steuerhinterziehung.  Foto: Gustl Stumpf
Mit betretener Miene verließ die frühere Haushälterin von Johann Lafer das Arbeitsgericht: Ihre Klage wurde abgewiesen. Im Raum steht aber noch ihre Strafanzeige wegen Betrugs und Steuerhinterziehung. Foto: Gustl Stumpf

Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen den Fernsehkoch Johann Lafer abgewiesen. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin am Donnerstag in Bad Kreuznach mit.

Lesezeit: 2 Minuten
Von Kurt KnaudtZumindest eine Hürde hat Johann Lafer übersprungen: Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach wies die Klage seiner früheren Haushälterin wegen einer nach ihren Berechnung noch offenen Forderung in Höhe von rund 3000 Euro ab.Ihre Lohnzahlungen seien zwar zunächst nicht korrekt abgerechnet worden. Das aber habe der - erwartungsgemäß persönlich nicht ...