Trotz hoher Inzidenz: Keine Corona-„Notbremse“ in Pirmasens
Die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung sieht in dem Fall eigentlich eine „Notbremse“ vor: Zu veranlassen sind demnach etwa eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, eine Begrenzung der Mobilität auf höchstens 15 Kilometer und Schließungen von Geschäften. In Pirmasens darf man ab Montag zwar nur noch eine Person eines anderen Hausstandes treffen, auch wird die maximale Kundenzahl im Einzelhandel verringert. Doch die Geschäfte bleiben grundsätzlich offen, außerdem gibt es keine nächtliche Ausgangsbeschränkung oder 15-Kilometer-Begrenzung. In Pirmasens liegt die Inzidenz seit Donnerstag bei über 100, am Sonntag lag sie bei 154,1 – Höchstwert in Rheinland-Pfalz.
Eine gänzliche Schließung der Geschäfte „wäre aufgrund der besonderen Situation vor Ort unverhältnismäßig und rechtswidrig“, wird der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) in einer Mitteilung der Stadt vom Sonntag zitiert. Der starke Anstieg lasse sich insbesondere auf Corona-Ausbrüche in mehreren Kindergärten zurückführen. Die seien für knapp 44 Prozent der 64 Neuinfektionen der vergangenen Woche verantwortlich.
„Bei der Entscheidung über zusätzliche Schutzmaßnahmen dürfen Inzidenzen alleine nicht isoliert betrachtet werden“, wird Zwick weiter zitiert. Es sei nicht ersichtlich, dass der lokale Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen am aktuellen Infektionsgeschehen überhaupt einen maßgeblichen Anteil hätten. Zwick beruft sich außerdem auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des benachbarten Saarlandes vom Dienstag, in der einzelne Beschränkungen des Einzelhandels kassiert worden waren.
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Allgemeinverfügung der Stadt Pirmasens
Siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Begründung zur Corona-Bekämpfungsverordnung (mit Regelung zur “Notbremse")