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Rheinland-Pfalz
Telefonaktion mit der Steuerberaterkammer: Experten geben wichtige Tipps zur Erklärung für 2021
Alle zur Abgabe verpflichteten Steuerzahler, die sich nicht von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, müssen ihre Erklärung für das Jahr 2021 bis Juli 2022 beim Finanzamt einreichen. Da dies aber ein Sonntag ist, verlängert sich die Frist um einen Tag auf den 1. August 2022.
Aufgepasst: Wer mehr als ...