Soll Landtag bei Gästelisten mehr mitreden? Landesdatenschützer wünscht stärkere Beteiligung des Parlaments
Von Ursula Samary
Streitthema Corona-Gästelisten: Auch die Polizei in Rheinland-Pfalz hat bei der Aufklärung von Straftaten schon zugegriffen.Foto: dpa
Beim Ausbruch einer Pandemie schlägt die Stunde der Regierungen, weil in der Gefahr schnell gehandelt und nicht lange über Schutzverordnungen debattiert werden kann. Zudem kämen Gesetze der Dynamik von Infektionen nicht nach. Aber inzwischen steht fest: Die Gästelisten, mit denen Kontakte möglichst schnell nachverfolgt werden können, werden Deutschland noch lange in Kneipen, Kinos oder Kirchen begleiten. Ist jetzt nicht die Zeit gekommen, das Parlament mehr zu beteiligen? Der Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Dieter Kugelmann, meint im Gespräch mit unserer Zeitung: „Der Landtag sollte mehr mitreden können.“
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Damit folgt er „dem Grund nach der Argumentation des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH), wonach die Kontaktverfolgung parlamentarisch beraten werden sollte“. Der VGH hat im Saarland bereits das Ultimatum gestellt, diesen Eingriff in Persönlichkeitsrechte bis Ende November per Gesetz und nach Debatte des Für und Wider zu regeln. Bei der Pflicht, personenbezogene ...
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