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Montabaur/Berlin

Seit 17 Jahren kämpft Horst Glanzer für Patientenrechte: Der lange und schmerzhafte Weg zur Gerechtigkeit

Von Daniel Rühle
Ob durch Ärztepfusch oder Streit mit den Krankenkassen: Für Geschädigte kann der Weg zur Gerechtigkeit lang sein. Der Niederbayer Horst Glanzer hat ihn mit seiner Hartnäckigkeit für viele verkürzt – Ihm selbst hat es bisher nichts eingebracht.  Fotos: dpa
Ob durch Ärztepfusch oder Streit mit den Krankenkassen: Für Geschädigte kann der Weg zur Gerechtigkeit lang sein. Der Niederbayer Horst Glanzer hat ihn mit seiner Hartnäckigkeit für viele verkürzt – Ihm selbst hat es bisher nichts eingebracht. Fotos: dpa Foto: spotmatikphoto - stock.adobe.com

Es vergeht kaum ein Tag in den Büros von MdB Andreas Nick (CDU) aus Montabaur, an dem nicht mehrmals das Telefon klingelt und „unbekannte Nummer“ auf dem Display erscheint. Für die Mitarbeiter steht fest: Horst Glanzer ruft mal wieder an. Für Politiker, Richter, Anwälte und Journalisten ist er kein unbeschriebenes Blatt, und viele Menschen bundesweit haben ihm – auch wenn sie ihn nicht kennen – einiges zu verdanken. Doch wer ist der Niederbayer, der seit Jahren an den Bundestagsabgeordneten aus dem Westerwald appelliert? Und was will er?

Lesezeit: 5 Minuten
Als der ehemalige Polizist 2003 an einer besonders schweren, eitrigen Nebenhöhlenentzündung erkrankt, gerät er in Streit mit seinen Krankenkassen, die eine vom Arzt verordnete, teure Behandlung in einer Spezialklinik erst einmal nicht übernehmen wollen. Die Folge: Die Krankheit bleibt unbehandelt, Glanzer verliert „leider Gottes“ seine Gesundheit, erblindet fast und wird ...
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

47 Staaten aus dem europäischen Raum, darunter die Bundesrepublik Deutschland, haben sich bisher zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt und diese unterzeichnet.

Beispiele für diese Menschenrechte sind die garantierte Meinungsfreiheit, das Verbot von Folter oder das Recht auf ein faires Verfahren. Dass diese Konventionen von den Mitgliedern eingehalten werden, überwacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der eine Institution des Europarats darstellt.

Diese Institutionen sind nicht zu verwechseln mit denen der Europäischen Union (EU). Jeder, der seiner Auffassung nach in einem Recht aus der Konvention verletzt worden ist und dessen Fall gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann eine Beschwerde beim EGMR vorbringen. Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht allerdings keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EGMR vor.

Wer Richter in diesem hohen Gericht wird, entscheidet die Parlamentarische Versammlung des Europarats, in welcher Vertreter der 47 nationalen Parlamente zusammenarbeiten. Die deutsche Delegation zählt 18 Abgeordnete sowie 18 Stellvertreter. Der Leiter dieser Delegation ist seit März 2018 der Westerwälder Bundestagsabgeordnete Andreas Nick (CDU). drü

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