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Mainz
Mainz - Für Rheinland-Pfalz listet der Bund der Steuerzahler exemplarisch drei Fälle von Verschwendung von Steuergeldern auf.
Nürburgring: "Jetzt ist es amtlich: Der Steuerzahler darf den staatlichen Vergnügungsbetrieb an der Traditions-Rennstrecke Nürburgring bezahlen", sagt der Steuerzahlerbund und attestiert Beck "ein kaum zu übertreffendes Maß an Wahrnehmungsstörung". Weil die Wettbewerbshüter der Europäischen ...
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