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Rheinland-Pfalz

Schutz vor dem Coronavirus: Wie groß ist das Maskenrisiko für die Ärzte im Land?

Von Ursula Samary
Wie groß ist das Maskenrisiko für Ärzte? Foto: AA+W - stock.adobe.com

Wie sicher können Ärzte und Pflegekräfte sein, dass die von Bundes- oder Landesregierung gelieferten Corona-Schutzmasken sie wirklich vor dem gefährlichen Virus schützen und nicht fehlerhaft sind? Müssen sie ständig auf eine EU-Warnliste schauen, um kein Risiko einzugehen? In Rheinland-Pfalz gab es bereits mehrere Rückrufe und Warnungen, wie der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, unserer Zeitung bestätigt. Eine Lieferung des Bundes musste er zuletzt sogar aus dem Verkehr ziehen.

Lesezeit: 4 Minuten
Placzeks Amt in Mainz hat seit dem 18. März bereits mehr als eine Million der für Ärzte so wichtigen FFP2-Masken an Krankenhäuser wie auch an Justiz, Polizei und andere Landesbehörden verteilt. Denn es ist bei Medizinprodukten die Marktüberwachungsbehörde. Aber die Corona-Krise forderte das Amt völlig neu heraus – im Härtetest ...
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Diese Auflagen gelten für die Prüfung von Atemschutzmasken im Land

Um sich vor einer Infektion durch Tröpfchen von Erkrankten zu schützen, sind laut Experten nur spezielle Feinpartikelmasken geeignet. Sie bestehen ganz oder teilweise aus nicht auswechselbarem Filtermaterial und reduzieren infektiöse Aerosole in der eingeatmeten Luft. FFP-Masken gibt es in drei verschiedenen Klassen, die sich in ihrer Durchlässigkeit unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Klasse, desto besser schützen sie. Die Schutzfunktion solcher Masken ist europaweit nach EN 149 normiert. FFP-Masken müssen als persönliche Schutzausrüstungen unter anderem über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Masken, die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären, können derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, erklärt die SGD Nord. Dabei müsse sichergestellt sein, dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen Fachkräften für die Dauer der Corona-Pandemie verwendet werden.

Die Zentralstelle der Länder (ZLS) hat mit der Dekra Testing and Certification GmbH und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen „Schnelltest“ für Firmen entwickelt, die jetzt professionelle Masken herstellen wollen. Diese könnten ihr Produkt in kurzer Zeit bei den für die ZLS zertifizierenden Prüfstellen testen lassen, so SGD-Sprecherin Sandra Hansen-Spurzem. Im Norden des Landes wurde aber aktuell noch keine Produktion von FFP-2 Masken zugelassen.

Alle Entscheidungen beim Import solcher Masken und der Prüfung von Zertifikaten sowie Prüfberichten sind in Rheinland-Pfalz den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd vorbehalten. Es seien immer Einzelfallentscheidungen, heißt es. Nach bestandener Prüfung von Schnelltests wird eine behördliche Bestätigung ausgestellt, die die Einführer, Händler und Hersteller der Maske beifügen müssen. Erst dann dürfen die Masken als Coronavirus-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) in Verkehr gebracht werden. us

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