Plus
Rheinland-Pfalz

Repräsentative Umfrage zu Baustellen: Vollsperrung im Namen der Sicherheit?

Von Angela Kauer-Schöneich
Zu schmal für eine einspurige Verkehrsführung: Eine neue Richtlinie zur Arbeitssicherheit ist dafür verantwortlich, dass künftig auch in Rheinland-Pfalz Straßen häufiger voll gesperrt werden müssen, wenn Bauarbeiten anstehen. Foto:  dpa
Zu schmal für eine einspurige Verkehrsführung: Eine neue Richtlinie zur Arbeitssicherheit ist dafür verantwortlich, dass künftig auch in Rheinland-Pfalz Straßen häufiger voll gesperrt werden müssen, wenn Bauarbeiten anstehen. Foto: dpa

Baustellen nerven viele Verkehrsteilnehmer. Das ist nicht bloß eine subjektive Einschätzung. Eine repräsentative Umfrage des ADAC hat kürzlich ergeben, dass knapp 60 Prozent der Befragten Baustellen auf Autobahnen als belastend oder sehr belastend empfinden, innerorts stören sich 45 Prozent an Baustellen. Etwa 60 Prozent der Befragten beklagten, dass es in jüngster Zeit schlicht zu viele Baustellen gebe.

Lesezeit: 2 Minuten
Und jetzt kommt ein zusätzlicher möglicher Nervfaktor hinzu: Wenn auf den Straßen in Rheinland-Pfalz gebaut wird, müssen Autofahrer in Zukunft häufiger mit Vollsperrungen rechnen. Hintergrund ist eine neue Richtlinie mit dem etwas sperrigen Namen „Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 5.2 Straßenbaustellen“. Der Kern der Bestimmung: Der Abstand einer Baustelle ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Technische Regeln

Der volle Titel des neuen Gesetzes zur Arbeitssicherheit lautet „ASR A 5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen “. Es gilt seit Dezember 2018 und regelt unter anderem die Sicherheitsabstände zwischen Baustellenmitarbeitern und fließendem Verkehr. Die Mindestbreite des Arbeitsplatzes neben einem Gerät muss demnach 0,8 Meter betragen.

Der Sicherheitsabstand zu Mittelachse beziehungsweise Absperrbake muss mindestens 30 bis 50 Zentimeter betragen, je nach zulässiger Geschwindigkeit des vorbeigeführten Verkehrs. Die kann – je nach Fahrbahnbreite – auch mal bei maximal 20 Kilometern pro Stunde liegen.

Meistgelesene Artikel