Persönliches Budget: Vom Antrag bis zur Auszahlung

Menschen mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen (Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung), die ein persönliches Budget beantragen möchte, richten ihren formlosen Antrag an die Kreisverwaltung oder sprechen die Einrichtungen an, die ihnen bisher unter die Arme greifen.

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Eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung führt dann ein Teilhabeplangespräch mit dem Antragsteller, bei dem es darum geht, wie dieser leben möchte und welche Hilfen dazu nötig sind. Eine Teilhabeplankonferenz (Klient, Betreuer, Sachbearbeiter der Kreisverwaltung) entscheidet dann über den Antrag, die Höhe und den Umfang der Geld- und Sachleistungen.

Sandra Elgaß