Persönliches Budget: Vom Antrag bis zur Auszahlung
Eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung führt dann ein Teilhabeplangespräch mit dem Antragsteller, bei dem es darum geht, wie dieser leben möchte und welche Hilfen dazu nötig sind. Eine Teilhabeplankonferenz (Klient, Betreuer, Sachbearbeiter der Kreisverwaltung) entscheidet dann über den Antrag, die Höhe und den Umfang der Geld- und Sachleistungen.