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Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz. Beim erbitterten Poker um die Nürburgring-Pacht hat die rot-grüne Landesregierung durchaus ein starkes Blatt in der Hand: Nach dem unserer Zeitung vorliegenden Pachtvertrag besitzt sie ein einseitiges, fristloses Kündigungsrecht.
Wenn die Nürburgring Automotive GmbH (NAG) die Mindestpacht (plus eine Million Euro) nicht bringt, kann das Land den Kontrakt auflösen. Der ...
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