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OLG-Urteil: Parkplätze in Lautzenhausen am Hahn dürfen beschränkt werden

Lautzenhausen – Die Gemeinde Lautzenhausen direkt neben dem Flugplatz Hahn hat Recht, wenn sie durch eine Stellplatzsatzung verhindern will, dass ihr gesamter Ort zu „einem großen Parkplatz“ verkommt.

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Lautzenhausen - Die Stellplatzsatzung zur Begrenzung der PKW-Parkplätze im Ortskern von Lautzenhausen ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. In der Ortsgemeinde Lautzenhausen vermieten Eigentümer auf ihren Grundstücken Stellplätze an Passagiere des benachbarten Flughafens Hahn. Um zu vermeiden, dass der Ortskern „zu einem großen Parkplatz“ verkomme, erließ die Ortsgemeinde ...