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Rheinland-Pfalz

Obwohl er abgeschoben werden soll: Türkei will Vergewaltiger nicht zurück

Foto: dpa/Symbolfoto

Ein in Deutschland aufgewachsener Türke (26), der aus purer Verachtung gegen Frauen eine schwere Sexualstraftat an einer 16-Jährigen begangen hat, muss in die Türkei abgeschoben werden – auch zur Abschreckung. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden. Das Problem: Die Türkei will den Mann nicht zurück, der als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland kam. Dies muss die Stadt Worms jetzt feststellen, wo er wohnt.

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Die Türkei zweifelt derzeit „die Identität beziehungsweise türkische Staatsangehörigkeit des Betroffenen an, obgleich er zweifelsfrei das Kind der in Worms lebenden türkischen Mutter ist“, erklärt Stadtsprecher Hans Brecht auf Anfrage unserer Zeitung. Die zentrale Rückführungsstelle in Trier habe eine Passersatzbeschaffung eingeleitet. Ohne ein Rückreisedokument der türkischen Behörden sei die Abschiebung ...