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Karlsruhe/Rheinland-Pfalz
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Fatal für beide: Da der BGH das Urteil zur illegalen Parteienfinanzierung des Mainzer Landgerichts auch für zu milde hält, kommt es in Teilen zur Neuauflage des Verfahrens.
Fakt ist: Die Bewährungsstrafe von 22 Monaten wegen Untreue für Böhr ist rechtskräftig. Aufgehoben hat der BGH aber den Freispruch ...
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