Neues Datenschutzgrundverordnung verunsichert Vereine: Wann muss Beauftragter ernannt werden?
Von Regina Theunissen
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bietet eine Fülle neuer Vorschriften für den Daten- und Verbraucherschutz.Foto: Patrick Pleul
Zu kompliziert, zu aufwendig, zu unkonkret – immer mehr Vereine, Blogger und digitale Einzelkämpfer setzen erst einmal aus: Die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung, deren Schonzeit am 25. Mai abläuft, zu erfüllen, scheint ihnen eine zu große Hürde zu sein. Und so verabschieden sie sich zumindest vorerst von einigen digitalen Aktivitäten.
Lesezeit: 2 Minuten
„Die immer komplizierter werdenden Anforderungen des Datenschutzes haben uns veranlasst, vor dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 unsere Präsenz auf Facebook zu beenden“, schreibt die Landesvorsitzende des Philologenverbandes Rheinland-Pfalz, Cornelia Schwartz.
Und die Rheinland-Pfälzer im Deutschen Germanistenverband ziehen hinterher. „Es blickt ja kaum einer mehr durch“, sagt Vorsitzender Dr. Markus ...
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