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Rheinland-Pfalz
Das war 2012 noch anders. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft war überzeugt: Die vor Gericht stehenden Extremisten hätten als kriminelle Vereinigung einen Staat nach nationalsozialistischem Vorbild angestrebt. Ihnen wollte sie einen kurzen, politischen Prozess machen. Die Vorwürfe: Die Angeklagten hätten eine kriminelle Vereinigung gebildet, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung begangen, Hakenkreuze gesprüht und ...
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