Der allergrößte Teil der Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz verhält sich gesetzeskonform. Was aber passiert mit Migranten, die Straftaten begehen? Ein Überblick.
Ein Asylbewerber begeht eine Straftat, sitzt seine Haft ab und ist wieder frei. Was geschieht dann?
Wer sich noch im Asylverfahren befindet, kann nicht abgeschoben werden. Asylbescheide kommen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – bis dahin bleiben die Asylbewerber im Land.
Welche Formen der Überwachung sind in so einem Fall möglich?
Zum einen kann eine Residenzpflicht verhängt werden. Außerdem kann die Polizei helfen. Etwa indem sich jemand regelmäßig melden muss, eine Fußfessel bekommt oder täglich Besuch erhält. Oder Beamte observieren. „Das ist aber nichts, was man auf Dauer tun kann“, sagt Uwe Lederer vom Referat Verbrechensbekämpfung im Innenministerium. „Wenn wir von Überwachung sprechen, suggeriert das manchmal, wir hätten den Menschen im Griff und könnten garantieren, dass der Betroffene keine Straftaten begeht. Dem ist nicht so“, sagt Lederer.
Wer entscheidet über Abschiebungen und Bleiberecht?
Zuständig für sogenannte ausländerrechtliche Angelegenheiten sind die Kreisordnungsbehörden. Allerdings hat das Integrationsministerium die Fachaufsicht. Es prüft im Jahr – meist auf Bitten der Kommune – rund 300 Fälle und kann bei unterschiedlicher Rechtsauffassung eine bindende Weisung erteilen. Das geschieht im Jahr bei „einer Handvoll“ von Fällen.
Wo wohnen Ausreisepflichtige?
Sie bleiben bis zu ihrer Ausreise in den Kommunen. Es gibt in Rheinland-Pfalz kein zentrales Ausreisezentrum mehr. Diese Landeseinrichtung wurde in der vergangenen Legislaturperiode geschlossen, weil sie laut Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) „keine signifikanten Erfolge bei der Rückführung“ erbrachte und die gemeinsame Unterbringung „sehr problematisch war“.
Wann kommt ein Zuwanderer in Abschiebehaft?
Anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber sind prinzipiell besonders vor Abschiebung geschützt. „Nur wenn eine besonders schwere Straftat vorliegt und der Betreffende eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, kommt eine Rückführung in Betracht“, erklärt Referentin Marei Pelzer von Pro Asyl.
Doreen Fiedler/Oliver von Riegen (dpa)